Information zur Berufsunfähigkeitsvorsorge
 
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist neben der privaten Haftpflichtversicherung
die wichtigste Versicherung. Wer nicht privat vorsorgt, riskiert nach einer schweren
Krankheit oder einem schlimmen Unfall den finanziellen Ruin, insbesondere wenn eine
Familie zu versorgen ist. Wer Invalide wird, kann auf die Leistungen der gesetzlichen
Rentenversicherung kaum zählen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei
weitem nicht aus, den Lebensstandard zu sichern.
 
Hohes Risiko
Das Risiko berufsunfähig zu werden, ist nicht gering: Knapp ein Viertel jedes Jahrgangs
kann wegen gesundheitlicher Probleme irgendwann nur noch eingeschränkt oder gar nicht
mehr arbeiten.
Der jüngste Jahrgang, der wissenschaftlich ausgewertet ist, wurde im Jahr 1938 geboren.
Von den Arbeitnehmern aus diesem Geburtsjahrgang haben sich 23 Prozent berufsunfähig
gemeldet, bevor alle 2003 in die Altersrente eintraten. Im Durchschnitt wurden diese
Arbeitnehmer im Alter von fünfzig Jahren Invalide. Sichern Sie sich für den Fall der
Berufsunfähigkeit privat ab. Die gesetzliche Rentenversicherung bringt bestenfalls eine
 
Grundsicherung
Geringe gesetzliche Leistungen
Arbeitnehmer haben den gesetzlichen Anspruch auf eine so genannte
Erwerbsminderungsrente. Diese wird von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern
gezahlt, also meist von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder
Landesversicherungsanstalt (LVA).
 
Vorraussetzung
Man muss mindestens fünf Jahre versichert sein, um überhaupt einen Leistungsanspruch
auf Erwerbsminderung zu erhalten. Innerhalb der fünf Jahre muss man insgesamt drei Jahre
lang Pflichtbeiträge gezahlt haben oder Kindererziehungszeiten geltend machen können
Die gesetzlichen Erwerbsminderungsrenten richten sich nach der Höhe des bisherigen
Einkommens - fallen generell aber niedrig aus. Die gesetzlichen Rentenkassen zahlen im
Schnitt knapp 700 Euro pro Monat als volle Erwerbsminderungsrente. Vorausgesetzt, man
ist gesundheitlich sehr angegriffen (maximale Arbeitszeit von 3 Stunden). Wer weniger stark
geschädigt ist (maximale Arbeitszeit von 3 bis 6 Stunden) und noch Teilzeit arbeiten kann,
bekommt nur eine halbe Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt im Schnitt rund 400 Euro.
 
Wir beraten Sie gerne.