- Information zur
Berufsunfähigkeitsvorsorge
-
- Die Berufsunfähigkeitsversicherung
ist neben der privaten Haftpflichtversicherung
- die wichtigste Versicherung. Wer
nicht privat vorsorgt, riskiert nach einer schweren
- Krankheit oder einem schlimmen
Unfall den finanziellen Ruin, insbesondere wenn eine
- Familie zu versorgen ist. Wer
Invalide wird, kann auf die Leistungen der gesetzlichen
- Rentenversicherung kaum zählen. Die
gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei
- weitem nicht aus, den Lebensstandard
zu sichern.
-
- Hohes Risiko
- Das Risiko berufsunfähig zu werden,
ist nicht gering: Knapp ein Viertel jedes Jahrgangs
- kann wegen gesundheitlicher Probleme
irgendwann nur noch eingeschränkt oder gar nicht
- mehr arbeiten.
- Der jüngste Jahrgang, der
wissenschaftlich ausgewertet ist, wurde im Jahr 1938 geboren.
- Von den Arbeitnehmern aus diesem
Geburtsjahrgang haben sich 23 Prozent berufsunfähig
- gemeldet, bevor alle 2003 in die
Altersrente eintraten. Im Durchschnitt wurden diese
- Arbeitnehmer im Alter von fünfzig
Jahren Invalide. Sichern Sie sich für den Fall der
- Berufsunfähigkeit privat ab. Die
gesetzliche Rentenversicherung bringt bestenfalls eine
-
- Grundsicherung
- Geringe gesetzliche Leistungen
- Arbeitnehmer haben den gesetzlichen
Anspruch auf eine so genannte
- Erwerbsminderungsrente. Diese wird
von den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern
- gezahlt, also meist von der
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) oder
- Landesversicherungsanstalt (LVA).
-
- Vorraussetzung
- Man muss mindestens fünf Jahre
versichert sein, um überhaupt einen Leistungsanspruch
- auf Erwerbsminderung zu erhalten.
Innerhalb der fünf Jahre muss man insgesamt drei Jahre
- lang Pflichtbeiträge gezahlt haben
oder Kindererziehungszeiten geltend machen können
- Die gesetzlichen
Erwerbsminderungsrenten richten sich nach der Höhe des bisherigen
- Einkommens - fallen generell aber
niedrig aus. Die gesetzlichen Rentenkassen zahlen im
- Schnitt knapp 700 Euro pro Monat als
volle Erwerbsminderungsrente. Vorausgesetzt, man
- ist gesundheitlich sehr angegriffen
(maximale Arbeitszeit von 3 Stunden). Wer weniger stark
- geschädigt ist (maximale
Arbeitszeit von 3 bis 6 Stunden) und noch Teilzeit arbeiten kann,
- bekommt nur eine halbe
Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt im Schnitt rund 400 Euro.
-
- Wir beraten Sie gerne.